Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.
Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
Unfallverhütungsvorschrift:
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):
Wir bieten Ihnen eine
nach DGUV-Information 205-023.
Der Fokus der Ausbildung liegt auf dem Schutz der Mitarbeiter, dem Eigenschutz sowie dem sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Termine:
Sprechen Sie uns für weitere Informationen gerne an!